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Behindertenpass

Der Behindertenpass ist ein Lichtbildausweis, der beim Sozialministeriumservice zu beantragen ist und als Nachweis einer Behinderung dient. Seit 2016 wird der Behindertenpass im Scheckkartenformat ausgestellt. Voraussetzung für den Erhalt eines Behindertenpasses ist ein vorliegender Grad der Behinderung von zumindest 50 % und ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich.

 Allgemeine Informationen zum Behindertenpass

Antragstellung

Der Antrag ist beim Sozialministeriumsservice zu stellen. Aktuelle medizinische Befunde sind bei der Antragstellung beizulegen. Die Beantragung und Ausstellung des Behindertenpasses ist kostenlos. Die Entscheidung über die Ausstellung des Behindertenpasses erfolgt mittels Bescheid

 Antrag Behindertenpass

Wozu benötige ich einen Behindertenpass?

Mit der Vorlage eines Behindertenpasses erhält man diverse Ermäßigung z.B. bei manchen Veranstaltungen. Auch notwendige Begleitpersonen wird der Eintritt oft nicht verrechnet.

Zusatzeintragungen

Bei vorliegen bestimmter Voraussetzungen können spezielle  Zusatzeintragungen im Behindertenpass vorgenommen werden, wie unter anderem:

  • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Fahrpreisermäßigung
  • Begleitperson
  • Gebrauch eines Rollstuhls
  • blind
  • gehörlos

Parkausweis

Mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" ist es möglich, einen Antrag auf Ausstellung eines Parkausweises gemäß § 29b StVO zu stellen.

 Allgemeine Informationen zum Parkausweis

 Antrag Parkausweis

 

Kontakt

  • Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
  • +43 (316) 877-2745
  • E-Mail
  • +43 (316) 877-5505
  • Bürgergasse 5/4.Stock
    8010 Graz

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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