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Steiermärkisches Behindertengesetz

Das Steiermärkische Behindertengesetz regelt die Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung mit Hauptwohnsitz in der Steiermark und einer österreichischen Staatsbürgerschaft oder einem anerkannten Aufenthaltstitel. Unterstützungen werden in finanzieller Form, als mobile, ambulante, teilstätionäre und stationäre Leistungen gewährt. 

Antragstellung

Um eine Leistung aus dem Steiermärkischen Behindertengesetz in Anspruch nehmen zu können, muss man einen Antrag stellen. In den steirischen Bezirken übermittelt man den Antrag an die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörden. Die Stadt Graz hat eigene Antragsformulare. Für alle Leistungen, außer dem persönlichen Budget, nutzt man das gleiche Antragsformular und kreuzt die jeweilige Kategorie an.

Antragsformulare für die Bezirkshauptmannschaften

  •  Behindertenhilfe-Antrag
  •  Antrag Persönliches Budget 

Antragsformulare für die Stadt Graz

  •  Behindertenhilfe-Antrag
  • Behindertenhilfe-Antrag +  Selbsteinschätzungsbogen für Antrag auf Persönliches Budget

Leistungen der Behindertenhilfe

Weitere Informationen zu den Leistungen der Behindertenhilfe finden Sie  hier.

Gesetzestexte

 Steiermärkisches Behindertengesetz (StBHG)
 Steiermärkisches Behindertengesetz in leicht verständlicher Sprache
 StBHG Leistungs- und Entgeltverordnung 2015 (LEVO-StBHG)

 

Kontakt

  • Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
  • +43 (316) 877-2745
  • E-Mail
  • +43 (316) 877-5505
  • Bürgergasse 5/4.Stock
    8010 Graz

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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