Arbeit

Arbeit und Behinderung

Die erfolgreiche Teilnahme an der Arbeitswelt beginnt mit der Ausbildung. In Österreich gibt es eine Ausbildungspflicht bis zum 18. Geburtstag. Unterstützungsleistungen rund um das Thema Ausbildung und Einstieg ins Arbeitsleben sind:

Weiter Informationen

 Arbeit und Behinderung (oesterreich.gv.at)

 Broschüre Arbeit, EIN:BLICK 2, Sozialministeriumservice

 Arbeit & Behinderung: Rechte, Förderungen und Unterstützung, Arbeiterkammer



Ausbildung

 

Jugendcoaching:

Individuelle Beratung für schulabbruchsgefährdete Jugendliche vom 15. - 19. Lebensjahr. Jugendliche mit Behinderung, sonderpädagogischem Förderbedarf oder einer sozial - emotionalen Benachteiligung können bis zum 24. Geburtstag die Leistung in Anspruch nehmen. Die Maximale Dauer der Leistung beträgt ein Jahr.

 Weiter Informationen https://www.neba.at/jugendcoaching

 

AusbildungsFit Vormodul:

Niederschwellige Anlauf- und Beratungsstelle zur (Wieder-) Entdeckung der eigenen Talente und Motivation. Die maximale Teilnahmemöglichkeit beträgt 12 Monate.

 Weiter Informationen NEBA-AusbildungsFit: Anbieter/innen

 

AusbildungsFit:

Im Mittelpunkt der Leistung steht das Lernen von Basisqualifikationen und sozialen Kompetenzen. Jugendliche mit einer Behinderung, einem sonderpädagogischen Förderbedarf oder sozial - emotionalem Unterstützungsbedarf können die Leistung bis zum 24. Geburtstag in Anspruch nehmen. Zugewiesen wird über das Jugendcoaching, die maximale Dauer der Gesamtteilnahme beträgt 24 Monate.

 Weiter Informationen NEBA-AusbildungsFit: Warum AusbildungsFit

 

 Berufsausbildungsassistenz:

Die Leistung richtet sich an Jugendliche, die eine verlängerte Lehre oder eine Teilqualifizierung absolvieren. Sonderpädagogischer Förderbedarf in der letzten Schulstufe, negativer Schulabschluss oder Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes ist Voraussetzung.

 Weiter Informationen NEBA-Berufsausbildungsassistenz: Warum BAS

 

Verlängerte Lehrzeit

Die Berufsausbildung mit verlängerter Lehrzeit ist im Berufsausbildungsgesetz geregelt. In der Ausbildung wird der gesamte Inhalt des jeweiligen Berufsbildes vermittelt. Die Lehrzeit kann im Lehrvertrag um 1 Jahr oder in Ausnahmefällen um 2 Jahre verlängert werden. Eine Verminderung der Arbeitszeit bis auf die Hälfte kann vereinbart werden.

 

Teilqualifizierung

Inhalt der Teilqualifizierung sind nur bestimmte Teile eines Berufsbildes. Die Dauer dieser Ausbildung kann zwischen 1 Jahr und 3 Jahren betragen. Die Gesamtdauer der Ausbildungszeit darf 4 Jahre nicht übersteigen.

 Weiter Informationen Verlängerte Lehre od. Teilqualifizierung | Arbeiterkammer

 

Arbeitsplatz
Menschen mit Behinderung werden durch folgenden Leistungen in der Arbeitswelt unterstützt:

 

Arbeitsassistenz:

Die Arbeitsassistenz ist eine Anlaufstelle für alle Menschen mit Beeinträchtigung, welche (wieder) Arbeit bzw. einen Ausbildungsplatz suchen oder befürchten, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu verlieren. Das Angebot richtet sich an Jugendliche mit sozialpädagogischem Förderbedarf, mit Lernbehinderung oder mit sozial-emotionalem Unterstützungsbedarf bis zum 24. Geburtstag. Ebenso an Erwachsene mit Behinderung, welche erwerbstätig sind oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ein mindestens 30 % iger Grad der Behinderung ist für Erwachsene Voraussetzung.

Innerhalb der Arbeitsassistenz gibt es spezialisierte Assistenz für Menschen mit: psychischen Einschränkungen, Epilepsie, Schwerhörigkeit / Gehörlosigkeit, Sehbehinderung / Blindheit.

 Weiter Informationen NEBA-Arbeitsassistenz: Warum Arbeitsassistenz



Jobcoaching:

Im Mittelpunkt dieser Leistung steht Unterstützung am Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Die Leistung richtet sich an Jugendliche vom 15. bis zum vollendeten 24. Lebensjahr. Ebenso können Menschen mit Behinderung/Erkrankung und einem Behinderungsgrad von mindestens 50 % die Leistung altersunabhängig in Anspruch nehmen.

 Weiter Informationen NEBA-Jobcoaching: Warum Jobcoaching



Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist eine Leistung für erwerbsfähige Personen ab der Pflegestufe 3. In Anspruch nehmen kann man die Leistung in einem bestehenden Dienstverhältnis, bei der Anbahnung eines Dienstverhältnisses oder bei Berufsausbildung und Studium. Die Unterstützungsleistung umfasst Begleitung und Mobilität.

 Weiter Informationen Persönliche Arbeitsassistenz am Arbeitsplatz (sozialministeriumservice.at)



Begünstigt behinderte Personen

Personen mit dem Status begünstigt Behindert im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes sind österreichische Staatsbürger*innen oder Menschen mit anerkanntem Aufenthaltsstatus mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Menschen, die eine Behinderung haben, können einen Antrag auf Feststellung des Behinderungsgrades bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice stellen.

Dieser begünstigten Status bringt Vorteile im Arbeitsleben. So ist ein besonderer Kündigungsschutz damit verbunden. Auch für die Dienstgeber*innen gibt es bei Beschäftigung von Menschen mit diesem Status steuerliche sowie weitere Vergünstigungen, wie zum Beispiel die Verringerung der Ausgleichstaxe.

 weitere Informationen Begünstigte Behinderte sozialministeriumservice

 


ABZ DAS Kompetenzzentrum für berufliche Inklusion

Die Erstanlaufstelle für alle Fragen rund um Orientierung und Kompetenzentwicklung, inklusive Ausbildungsmöglichkeiten, Praktika und Kooperationen mit Unternehmen, NetzwerkpartnerInnen in aller Vielfalt

 Weitere Informationen ABZ land Steiermark



Teilhabe an Beschäftigung

Menschen mit Behinderung im erwerbsfähigen Alter sollen bei der Entwicklung ihrer persönlichen und beruflichen Kompetenzen gefördert und unterstützt werden, damit sie an der Arbeitswelt teilhaben können. Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderung in Betrieben des ersten Arbeitsmarktes beziehungsweise in trägereigenen Betrieben beschäftigt werden.

 weitere Informationen Teilhabe an der Beschäftigung in der Arbeitswelt - Verwaltung - Land Steiermark



Tagesbegleitung und Förderung

Tagesbegleitung und Förderung können Menschen mit höhergradiger Behinderung nach Erfüllung der Schulpflicht in Anspruch nehmen. Die Leistung wird überwiegend in trägereigenen Werkstätten angeboten. Entwicklung und Erhaltung von persönlichen und beruflichen Kompetenzen sollen hier unterstützt und gefördert werden.

 Leistungsbeschreibung Leistungs- und Entgeltverordnung




Letzte Aktualisierung 04.11.2021

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