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Behinderten-Pass

Der Behinderten-Pass ist ein Licht-Bild-Ausweis.
Auf dem Behinderte-Pass ist ein Foto von Ihnen und Ihre persönlichen Daten.
Der Behinderten-Pass ist so groß wie die E-Card.
Der Behinderten-Pass ist ein Nachweis für Ihre Behinderung.
Den Behinderten-Pass bekommen Sie, wenn der Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr ist.
Der Grad der Behinderung schätzt Ihre Behinderung in Zahlen ein.
Diese Zahl steht auf dem Behinderten-Pass.
Eine Ärztin oder ein Arzt bestimmt den Grad der Behinderung.
Es gibt Voraussetzungen für den Behinderten-Pass:

  • Sie müssen in Österreich wohnen oder
  • Sie müssen in Österreich arbeiten.

Sie finden allgemeine Informationen zum  Behindertenpass hier.

Antrag-Stellung

Sie stellen den Antrag beim Sozial-Ministerium-Service.
Sie füllen ein Formular aus.
Sie geben aktuelle medizinische Befunde und ein Foto ab.
Der Behinderten-Pass ist kostenlos.
Das Sozial-Ministerium-Service schickt dann eine schriftliche Mitteilung.
Das Sozial-Ministerum-Service informiert Sie, ob Sie einen Behinderten-Pass bekommen oder nicht.

Den  Antrag zum Behindertenpass finden Sie hier.

Wofür brauche ich einen Behinderten-Pass?

Sie haben mit dem Behinderten-Pass verschiedene Vorteile.
Zum Beispiel die Ermäßigung bei Veranstaltungen wie bei Konzerten oder im Kino.

Zusatz-Eintragungen

Im Behinderten-Pass stehen auch  Zusatz-Eintragungen:

  • Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel
    Das bedeutet: Sie können einen Park-Ausweis bekommen
  • Fahrpreis-Ermäßigung
    Das bedeutet: Sie bezahlen weniger für öffentliche Verkehrsmittel.
  • Begleit-Person
    Das bedeutet: Sie dürfen eine Begleit-Person mitnehmen. Die Begleit-Person muss kein Geld für Bus oder Zug bezahlen.
  • Gebrauch eines Rollstuhls
    Das bedeutet: Sie benutzen einen Rollstuhl
  • Blind
    Das bedeutet: Sie sehen sehr sehr schlecht oder Sie sind blind.
  • Gehörlos
    Das bedeutet: Sie hören sehr schlecht oder Sie können gar nicht hören.

Park-Ausweis

Die Voraussetzungen für den Park-Ausweis ist:
Sie haben die Zusatz-Eintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" im Behinderten-Pass.
Dann dürfen Sie auf einem Parkplatz für Menschen mit Behinderungen parken.
Für den Parausweis gibt es einen eigenen Antrag.

Sie finden allgemeine Informationen zum  Park-Ausweis hier.

Den  Antrag zum Park-Ausweis finden Sie hier.

 

Kontakt

  • Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
  • +43 (316) 877-2745
  • E-Mail
  • +43 (316) 877-5505
  • Bürgergasse 5/4.Stock
    8010 Graz

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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