Sonstige Vergünstigungen
ÖBB Fahrpreisermäßigung
Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf 50 % Ermäßigung auf ÖBB Standard-Einzeltickets, wenn Sie einen Behinderpass mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 % oder der Zusatzeintragung "Der/die InhaberIn des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen." besitzen. Begleitperson bzw. Assistenzhund reisen bei entsprechendem Vermerk im Behindertenpass gratis mit.
Verbund Linien Ermäßigungen
Menschen mit Behinderung erhalten alle Stundenkarten und 24-Stunden-Karten im steirischen Verbundtarif um rund 50 % ermäßigt, wenn Sie einen Behinderpass mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 % oder der Zusatzeintragung "Der/die InhaberIn des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen." besitzen. Begleitperson bzw. Assistenzhund reisen bei entsprechendem Vermerk im Behindertenpass gratis mit.
KlimaTicket
Das KlimaTicket Steiermark ist eine Jahreskarte für alle steirischen Verbundlinien.
Es gilt also für alle Züge (Nahverkehr/Fernverkehr), Busse und Straßenbahnen im gesamten steirischen Verbundgebiet, inkl. den Tariferweiterungsbereichen nach Radstadt (Salzburg), Tamsweg (Salzburg), Szentgotthárd (Ungarn), Reichenfels (Kärnten) und Oberwart (Burgenland).
Für Menschen mit Behinderungen gibt es das KlimatTicket Steiermark Spezial. Es ist ein um 25 % vergünstigtes, nicht-übertragbares Ticket mit Foto, kostet € 351,- und ist ein Jahr lang gültig. Voraussetzung dafür ist, dass sie einen Behinderpass mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 % oder der Zusatzeintragung "Der/die InhaberIn des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen." besitzen. Begleitperson bzw. Assistenzhund reisen bei entsprechendem Vermerk im Behindertenpass gratis mit.
Das KlimaTicket Österreich Spezial ist eine vergünstigte Jahreskarte für Menschen mit Behinderungen für den gesamten öffentlichen Verkehr im Bundesgebiet. Das Ticket kostet € 821,- und ist ein Jahr lang gültig. Es gelten die selben Voraussetzungen wie beim KlimaTicket Steiermark Spezial.
Befreiung von der Rundfunkgebühr
Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren oder Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) beantragt werden. Das Haushaltsnetto-Einkommen darf den gesetzlich vorgeschriebenen Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten.
Sie haben die Möglichkeit einen Antrag auf EAG-Kosten-Befreiung (Strom/Gas) oder Kosten-Deckelung (Strom) zu stellen. Diese Service-Leistungen werden über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.
Befreiung von den Rezeptgebühren
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr. Treffen diese Voraussetzungen zu, muss auch das Service-Entgelt für die e-card nicht entrichtet werden. Neben den Versicherten sind stets auch deren anspruchsberechtigte Angehörige mit begünstigt.
Eine generelle Befreiung ist gegeben in folgenden Fällen:
- Personen mit anzeigepflichtigen übertragbaren Krankheiten
- Zivildiener und deren Angehörige
- Asylwerber*innen in Bundesbetreuung
Eine Befreiung erfolgt ohne Antrag in folgenden Fälle:
- Bezieher*innen von bestimmten Geldleistungen wegen besonderer Schutzbedürftigkeit (z.B. Ausgleichszulage)
- Zivildiener
- Versicherte, die im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent ihres Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt haben
Eine Befreiung mit Antrag ist möglich in folgenden Fällen:
- Personen, deren monatliches Nettoeinkommen dem gültigen Richtwert nicht übersteigt. Dem Einkommen der versicherten Person ist jenes der Ehegattin*des Ehegatten bzw. der Lebenspartnerin*des Lebenspartners hinzuzurechnen. Einkommen von sonstigen im Haushalt lebenden Personen werden mit 12,5 Prozent berücksichtigt.
Befreiung von der Rezeptgebühr und vom Service-Entgelt für die e-card, Österreichs digitales Amt