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Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
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nueva-Evaluationen

Das nueva Team der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung arbeitet unabhängig, unter dem Dach der Anwaltschaft.

Wir sind kein Kontrollorgan des Landes, sondern ein Angebot der Qualitätssicherung auf Augenhöhe.

Wir bieten authentisches Feedback.

Uns ist das Empowerment von Menschen mit Behinderung ein Anliegen. Wir wollen Nutzer*innen stärken und sie dazu ermutigen an der Qualität mitzuarbeiten.

Qualität messen

nueva misst und beschreibt die Qualität von Dienstleistungen für Menschen mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen. Es geht dabei um die Qualität, wie sie tatsächlich bei den Nutzer*innen ankommt, und welche Wirkung die Leistung hat.

Das Besondere an nueva

Das Besondere an nueva sind die Evaluator*innen. Ein*e Evaluator*in ist eine Person, die Daten erhebt und auswertet.

Bei nueva sind Evaluator*innen selbst Vertreter*innen  ihrer Peer-Group, also Menschen, die selbst Erfahrungen mit Betreuung und Assistenz haben.

Eine Peer-Group ist eine Gruppe, zu der alle Menschen gehören, die ein bestimmtes Merkmal gemeinsam haben. Die Vertreter*innen der Peer-Group nutzen auch selbst verschiedene soziale Dienstleistungen. Sie beziehen ihre Eignung zum*zur Evaluator*in aus der Nähe zu den Befragten. Sie haben eine zweijährige Ausbildung und mehrere Praktika für die Evaluation absolviert.

Schritt für Schritt zu mehr Qualität

Eine nueva Erhebung erfolgt in mehreren Schritten:

1. Der nueva Qualitätszirkel

  • Eine zwei- bis viertägige Tagung, an der Nutzer*innen, das Management und Mitarbeiter*innen der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung des Landes Steiermark teilnehmen.
  • Anpassung und Formulierung der Fragen im Fragebogen.
  • Festlegen von Qualitätsstandards für die jeweilige Dienstleistung

2. Die Befragung von Nutzerinnen und Nutzer

  • Durchführung der Befragung und Beobachtung der Nutzer*innen durch nueva vor Ort in den Einrichtungen
  • Eingeben der Daten in die nueva Datenbank
  • Auswertung, Analyse und Aufarbeitung der Daten

3. Präsentation der Ergebnisse

  • Besprechung der Ergebnisse mit den Nutzer*innen und dem Fachpersonal
  • Erstellen von Qualitätsprofilen. Ein Qualitätsprofil gibt Auskunft über die Einhaltung von bestimmten Standards.
  • Schaffung von Daten, die miteinander verglichen werden können.

4. Weiterarbeit mit den Ergebnissen

  • Interpretation und Weiterarbeit mit den Ergebnissen liegt bei den Nutzer*innen, den Mitarbeiter*innen und der Leitung der einzelnen Einrichtungen.

Infoblatt - nueva Steiermark

 nueva Steiermark - Infoblatt - zum Herunterladen

Das Bild zeigt das ISO 9001 Logo
 

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  • nueva Steiermark
  • +43 (316) 877-5441
  • +43 (316) 877-5505
  • E-Mail
  • Bürgergasse5/5.Stock
    8010 Graz

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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