LOMB - Länder-Konferenz der Ombuds-Stellen für Menschen mit Behinderungen
Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
 hat sehr viele verschiedene Aufgaben.
Deshalb ist es sehr wichtig,
 dass sie mit vielen Partnerinnen und Partnern zusammenarbeitet,
 die auch für Menschen mit Behinderungen da sind.
Das ist wichtig,
 wenn es um die Interessen einer einzelnen Person geht und
 wenn es um die Interessen von vielen Personen geht.
Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
 ist Mitglied in der Organisation
 der österreichischen Länder-Konferenz
 der Ombuds-Stellen für Menschen mit Behinderungen. 
 LOMB ist die Abkürzung für Länder-Konferenz.
Kontakt:
 Siegfried Suppan
 Leiter der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
Bürgergasse 5 im 4. Stock
 8010 Graz
Telefon: 0316 877 2745
 E-Mail: lomb@stmk.gv.at
 Internet:  www.behindertenanwaltschaft.steiermark.at
 www.behindertenanwaltschaft.steiermark.at
Die Organisation setzt sich aus folgenden Personen zusammen:



Berichte
Bericht zur Umsetzung der UN-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich 2010
-  zum Herunterladen
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Word Dokument, 118 KB 
Staaten-Bericht zur UN-Konvention
Die UN oder UNO sind ein Zusammenschluss
von fast allen Ländern der Welt.
UN ist die Abkürzung von den
englischen Wörtern United Nations.
Das heißt auf Deutsch Vereinte Nationen.
Nation ist ein anderer Name für Land oder Staat.
Die UN sind zum Beispiel dafür da,
dass alle Staaten die Menschenrechte einhalten.
Die UNO hat einen Vertrag gemacht,
bei dem es um die Rechte
von Menschen mit Behinderungen geht.
Ein Vertrag zwischen den Nationen heißt auch Konvention.
In dem Vertrag steht,
dass die Menschenrechte und Freiheiten
von Menschen mit Behinderungen
geschützt und eingehalten werden müssen.
Der Vertrag heißt UNO-Behindertenrechts-Konvention
oder UNO Konvention für Menschen mit Behinderungen.
Sie gilt seit Oktober 2008 auch in Österreich.
Der Staat Österreich muss die Konvention beachten.
Ziel ist, dass sich das Leben der Menschen mit Behinderungen
laufend verbessert.
Zu diesem Thema hat das Sozialministerium im Jahr 2010
einen Bericht geschrieben.
Die Regierung hat ihn beschlossen.
Das Außenministerium hat diesen Staaten-Bericht
dann im Oktober 2010 an die UNO geschickt. 
Staaten-Prüfung
Österreich hat die UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen
im Jahr 2007 unterschrieben.
Das ist eine Absichts-Erklärung
diese Konvention einzuhalten.
Im Jahr 2008 hat Österreich
die Konvention ratifiziert.
Das heißt ab jetzt will es die Konvention einhalten.
In diesem Vertrag steht drinnen,
dass auch geprüft wird ob die einzelnen Staaten
die Konvention wirklich auch einhalten.
Das nennt sich Staaten-Prüfung. 
Stellungnahmen
Jahr 2012
 SVÄG - Sozial-Versicherungs-Änderungs-Gesetz 2012
 SVÄG - Sozial-Versicherungs-Änderungs-Gesetz 2012  
 VO BMF - Verordnung Bundes-Ministerium für Finanzen
 VO BMF - Verordnung Bundes-Ministerium für Finanzen  
 Nationaler Aktionsplan - NAP BMASK - Bundes-Ministerium für Arbeit,
 Nationaler Aktionsplan - NAP BMASK - Bundes-Ministerium für Arbeit,
Soziales und Konsumenten-Schutz   
Jahr 2010
 Budget-Begleit-Gesetz 2011 bis 2014 BEinstG, BBG, BGStG
 Budget-Begleit-Gesetz 2011 bis 2014 BEinstG, BBG, BGStG  
Öffentlichkeits-Arbeit
Presse-Mitteilungen
Jahr 2015
 Bildungs-Reform
 Bildungs-Reform
Ombuds-Stellen kritisieren Vernachlässigung
behinderter Kinder und Jugendlicher
bei den Neuerungen zum Thema Bildung 
 Jahr 2014
 Pflege-Geld-Kürzungen
 Pflege-Geld-Kürzungen   
 Jahr 2012  
 Nationaler Aktionsplan - NAP
 Nationaler Aktionsplan - NAP  
 arbeitslose Menschen mit Behinderungen
 arbeitslose Menschen mit Behinderungen    
Jahr 2011 
 Studie UNI - Universität Wien Werkstätten
 Studie UNI - Universität Wien Werkstätten  
 Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen 2011
 Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen 2011  
 Jahr 2010 
 Beschäftigungs-Pflicht
 Beschäftigungs-Pflicht  

