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Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
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Länderkonferenz

Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
hat sehr viele verschiedene Aufgaben.

Deshalb ist es sehr wichtig,
dass sie mit vielen Partnerinnen und Partnern zusammenarbeitet,
die auch für Menschen mit Behinderungen da sind.

Das ist wichtig,
wenn es um die Interessen einer einzelnen Person geht und
wenn es um die Interessen von vielen Personen geht.

Die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
ist Mitglied in der Organisation
der österreichischen Länder-Konferenz
der Ombuds-Stellen für Menschen mit Behinderungen.
LOMB ist die Abkürzung für Länder-Konferenz.

Kontakt:
Siegfried Suppan
Leiter und Jurist der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
Joanneumring 20A, Erdgeschoß
8010 Graz

Telefon: 0043 316 877-2745
E-Mail: lomb@stmk.gv.at
Internet: www.behindertenanwalt.steiermark.at

Die Organisation setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

Siegfried Suppan, Vorsitzender© AMB
Isabella Scheiflinger, stellvertretende Vorsitzende© AMB
Christoph Wötzer© AMB
Angela Bahro© AMB

Berichte

Bericht zur Umsetzung der UN-Konvention
über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich 2010
-  zum Herunterladen
Word Dokument, 118 KB

Staaten-Bericht zur UN-Konvention
Die UN oder UNO sind ein Zusammenschluss
von fast allen Ländern der Welt.
UN ist die Abkürzung von den
englischen Wörtern United Nations.
Das heißt auf Deutsch Vereinte Nationen.
Nation ist ein anderer Name für Land oder Staat.
Die UN sind zum Beispiel dafür da,
dass alle Staaten die Menschenrechte einhalten.
Die UNO hat einen Vertrag gemacht,
bei dem es um die Rechte
von Menschen mit Behinderungen geht.
Ein Vertrag zwischen den Nationen heißt auch Konvention.
In dem Vertrag steht,
dass die Menschenrechte und Freiheiten
von Menschen mit Behinderungen
geschützt und eingehalten werden müssen.
Der Vertrag heißt UNO-Behindertenrechts-Konvention
oder UNO Konvention für Menschen mit Behinderungen.
Sie gilt seit Oktober 2008 auch in Österreich.
Der Staat Österreich muss die Konvention beachten.
Ziel ist, dass sich das Leben der Menschen mit Behinderungen
laufend verbessert.
Zu diesem Thema hat das Sozialministerium im Jahr 2010
einen Bericht geschrieben.
Die Regierung hat ihn beschlossen.
Das Außenministerium hat diesen Staaten-Bericht
dann im Oktober 2010 an die UNO geschickt.

Staaten-Prüfung
Österreich hat die UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen
im Jahr 2007 unterschrieben.
Das ist eine Absichts-Erklärung
diese Konvention einzuhalten.
Im Jahr 2008 hat Österreich
die Konvention ratifiziert.
Das heißt ab jetzt will es die Konvention einhalten.
In diesem Vertrag steht drinnen,
dass auch geprüft wird ob die einzelnen Staaten
die Konvention wirklich auch einhalten.
Das nennt sich Staaten-Prüfung.

Stellungnahmen

Jahr 2012

 SVÄG - Sozial-Versicherungs-Änderungs-Gesetz 2012

 VO BMF - Verordnung Bundes-Ministerium für Finanzen

 Nationaler Aktionsplan - NAP BMASK - Bundes-Ministerium für Arbeit,
Soziales und Konsumenten-Schutz
 

Jahr 2010

 Budget-Begleit-Gesetz 2011 bis 2014 BEinstG, BBG, BGStG

 Budget-Begleit-Gesetz 2011 bis 2014 BPGG

 Budget-Begleit-Gesetz 2011 bis 2014 FLAG

Öffentlichkeits-Arbeit

Presse-Mitteilungen

Jahr 2015
 Bildungs-Reform
Ombuds-Stellen kritisieren Vernachlässigung
behinderter Kinder und Jugendlicher
bei den Neuerungen zum Thema Bildung

 Jahr 2014
 Pflege-Geld-Kürzungen   

 Jahr 2012
 Nationaler Aktionsplan - NAP

 arbeitslose Menschen mit Behinderungen

 Prä-Implantations-Diagnostik   

Jahr 2011
 Studie UNI - Universität Wien Werkstätten

 Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen 2011

 Jahr 2010
 Beschäftigungs-Pflicht

 Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung 2010

 Budget-Begleit-Gesetze 2010

 Pflege-Geld-Kürzungen   

 

Kontakt

  • Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung
  • +43 (316) 877-2745
  • E-Mail
  • +43 (316) 877-5505
  • Bürgergasse 5/4.Stock
    8010 Graz

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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